Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (Juni 2023) gelten für den Verkauf von Waren von PSC A/S (jeweils nachfolgend „PSC“ genannt), sofern nicht ausdrücklich durch andere schriftliche Vereinbarungen von ihnen abgewichen wird oder sie durch andere schriftliche Vereinbarungen geändert worden sind.
Die käuferseitige Angabe von besonderen oder allgemeinen Forderungen oder Bedingungen in den Angebotsunterlagen, im Auftrag, in der Annahmeerklärung, den Kaufbedingungen usw. sind nicht verbindlich und werden nicht als Abweichung von den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen angesehen, sofern PSC den Abweichungen nicht schriftlich zugestimmt hat.
Wenn Sie mit PSC eine Geschäftsbeziehung eingehen, erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass PSC Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, vgl. Art. 6 Nr. 1 DSGVO, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Gleichzeitig werden Sie hiermit über Ihre Rechte gemäß der DSGVO informiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dass PSC der Datenverantwortliche für die Verarbeitung ist, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann und dass die personenbezogenen Daten spätestens 10 Jahre nach Ausführung der Bestellung gelöscht werden.
1.1. Falls nichts anderes angegeben wird, ist ein Angebot für PSC nur dann verbindlich, wenn das Angebot innerhalb von 30 Tagen ab dem im Angebot von PSC genannten Datum angenommen wird.
1.2. Falls eine Auftragsbestätigung vom Auftrag des Käufers abweicht, was Aufschläge, Einschränkungen oder Vorbehalte betrifft, und der Käufer solche Änderungen nicht akzeptieren will, so hat er innerhalb von drei (3) Tagen PSC hierüber zu unterrichten. Andernfalls gilt nur die Auftragsbestätigung von PSC. Wenn eine Bestellung innerhalb von drei (3) Tagen storniert wird, ist PSC berechtigt, die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.
2.1. Die Gefahr geht bei der Lieferung der Ware auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt ab Werk von PSC, vgl. Incoterms 2020. Im Falle des Versands durch einen fremden Frachtführer erfolgt die Lieferung jedoch bei der Übergabe an diesen Frachtführer.
2.2. Wenn die Lieferung aufgrund käuferseitiger Umstände nicht durchgeführt werden kann, verbleiben die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers im Lager von PSC. PSC ist dazu berechtigt, eine Lagermiete zu erheben und seine Kosten in solchen Fällen erstattet zu bekommen.
3.1. Die jeweils von PSC mitgeteilten Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und sind für PSC nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich konkret angegeben wurde, dass es sich um eine feste Lieferzeit handelt.
3.2. PSC ist zudem berechtigt, die Lieferzeit zu verschieben, falls eine Überschreitung durch Umstände, die PSC nicht beherrschen kann, erforderlich wird, vgl. Punkt 4. „Höhere Gewalt“.
3.3. Falls die angegebene Lieferzeit erheblich überschritten wird, ist der Käufer zur Wandlung des Kaufs berechtigt, es sei denn, dass höhere Gewalt vorliegt. Im Falle von erheblicher Verzögerung kann der Käufer Schadenersatzansprüche gelten machen, sofern der Käufer PSC grobes Verschulden nachweisen kann.
Die Haftungssumme ist auf einen Betrag von maximal 20 % des Auftragswertes beschränkt (Gesamthaftungshöchstbetrag).
4.1. Die folgenden Umstände gelten als Entlastungsgründe, falls sie nach Abschluss des Vertrags eintreten und die Erfüllung des Vertrags verhindern oder verzögern:
Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrungen und alle sonstigen Umstände, die die beiden Parteien nicht zu vertreten haben, wie Feuer, Krieg, Pandemie, Epidemie, Mobilisierung, unvorhergesehene Einberufungsbefehle, Sabotageakte, Beschlagnahmung, Wegnahme, Devisenbewirtschaftungen, Einfuhrverbote, Ausfuhrverbote, Aufruhr, Störung der öffentlichen Ordnung, Mangel an Betriebsmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkungen des Energieverbrauchs sowie Mängel an Lieferungen von Zulieferern oder Verzögerung solcher Lieferungen, die auf einen der unter diesem Punkt angegebenen Umstände zurückzuführen sind.
4.2. PSC ist zur Verschiebung der Lieferung unter Haftungsausschluss oder durch schriftliche Mitteilung an den Käufer berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Erfüllung der Vereinbarung als Folge einer der unter Punkt 4.1. genannten Umstände unmöglich gemacht wird.
5.1. Der Käufer ist verpflichtet, umgehend nach Erhalt der Ware eine Prüfung der Ware vorzunehmen sowie die Ware auf eventuelle Mängel zu untersuchen. Stellt der Käufer Mängel fest, muss der Käufer sie PSC gegenüber umgehend schriftlich reklamieren und die geltend gemachten Mängel angeben. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, verliert der Käufer das Recht, den Mangel geltend zu machen.
5.2. Alle Forderungen aus Mängeln müssen ungeachtet ihrer Art innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Lieferzeitpunkt geltend gemacht werden. Wenn der Käufer dies unterlässt, kann sich der Käufer nicht anschließend auf den Mangel berufen.
5.3. PSC verpflichtet sich dazu, innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) aufeinander folgenden Monaten nach der durchgeführten Lieferung nach eigenem Ermessen entweder eine Nachlieferung oder eine Reparatur vorzunehmen, wenn eine ordnungsgemäß gerügte Mängelanzeige der Lieferung vorliegt, die auf die Konstruktion, das Material oder die Herstellung zurückzuführen sind.
5.4. Die Beseitigung umfasst nicht solche Fälle, in denen der Mangel auf folgenden Umständen beruht: Schlechte Instandhaltung und mit den Vorschriften nicht übereinstimmende Anwendung, falsche oder unzweckmäßige Anwendung, eine intensivere Anwendung der Lieferung als vereinbart oder beim Abschluss des Vertrages vorauszusetzen war, Änderungen oder vorgenommene technische Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung seitens PSC oder außerordentliche klimatische Einwirkungen.
5.5. Der Käufer hat die fehlerhaften Waren an PSC zurückzusenden, und der Versand der fehlerhaften Teile erfolgt auf Kosten und Gefahr von PSC. Die Kosten für die Demontage und den erneuten Zusammenbau der Teile fallen nicht unter die Nacherfüllungspflicht bzw. das Nacherfüllungsrecht.
5.6. Falls der Käufer an seinem Standort die Beseitigung selbst vornehmen kann, gilt das Beseitigungsrecht von PSC laut dieser Vorschrift durch den Versand eines neuen oder reparierten Ersatzteils als erfüllt. Der Versand von PSC an den Käufer erfolgt in diesem Fall auf Kosten und Gefahr von PSC.
5.7. Die Gewährleistungsbedingungen von PSC für die ersetzten oder reparierten Teile der Lieferung ist identisch mit der Mängelhaftung für die ursprüngliche Lieferung. Die Beseitigungspflicht von PSC beträgt jedoch für keinen Teil der Lieferung an den Käufer mehr als 6 Monate vom Lieferzeitpunkt an.
5.8. Nach dem Gefahrübergang für die Lieferung an den Käufer trägt PSC keine Verantwortung für Mängel außer den in der gegenwärtigen Vorschrift festgelegten Pflichten. Somit kann der Käufer nie den Kauf wandeln, Schadenersatzansprüche oder sonstige Gewährleistungsansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen. PSC schließt zudem ausdrücklich jegliche Haftung für indirekte Verluste aus, wie z. B. Betriebsverlust, Zeitverlust, Gewinnverlust oder Ähnliches, die dem Käufer durch den Mangel entstehen könnten.
5.9. PSC behält sich das Recht auf eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % des bestellten Umfangs vor.
6.1. Verursacht eine PSC-Lieferung Schäden, so ist PSC gegenüber dem Käufer für Personenschäden verantwortlich, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auf Fehler oder Fahrlässigkeit durch PSC zurückzuführen ist. Die Höchstversicherung beträgt jedoch maximal 10 Mio. DKK.
6.2. PSC haftet gegenüber dem Käufer nicht für Schäden an beweglichen Sachen oder Grundstücken /Immobilien.
6.3. PSC haftet unter keinen Umständen für Betriebsverluste, entgangene Gewinne oder andere indirekte oder abgeleitete Verluste.
6.4. Insoweit, als PSC Dritten gegenüber laut den Vorschriften über Produkthaftung oder den allgemeinen Vorschriften über Schadenersatz haftet, ist der Käufer dazu verpflichtet, PSC in dem Umfang schadlos zu halten, in dem eine solche Haftung die oben festgelegten Grenzen überschreitet. Der Käufer ist dazu verpflichtet, sich bei demselben Gericht verklagen zu lassen, das für Schadenersatzansprüche gegen PSC aus Anlass des Schadens zuständig ist, der angeblich durch einen Fehler an einer der Lieferungen von PSC verursacht wurde.
6.5. Falls ein Dritter Schadenersatzansprüche gegen eine der Parteien geltend macht, hat diese Partei sofort die andere hierüber zu benachrichtigen.
7.1. Alle Preise verstehen sich ab Werk von PSC, vgl. Incoterms 2020, sodass der Käufer Fracht, Versicherung etc. zahlt.
8.1. Die Zahlungsbedingungen von PSC gelten wie auf der Rechnung angegeben.
8.2. Falls der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, werden Zinsen vom Rechnungsdatum an geltend gemacht. Die Zinsen betragen 2,0% je angefangenen Monat und werden zu Beginn eines jeden Monats zum fälligen Betrag addiert.
9.1. PSC behält sich das Eigentumsrecht an Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung der Kaufsumme zuzüglich eventueller Zinsen und Kosten vor.
10.1. Für gewisse Warengruppen kann der Käufer unter bestimmten Bedingungen und gegen Zahlung einer gesonderten Gebühr einen Kauf wandeln oder die Lieferzeit für diesen aufschieben, falls dies im Voraus schriftlich mit PSC vereinbart wurde.
11.1. Alle Angaben über Gewicht, Abmessungen, Kapazität und technische Daten in Katalogen, Beschreibungen, Prospekten, Anzeigen usw. sind nur annähernd maßgeblich. Verbindlich sind sie nur, wenn im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
11.2. Wenn die Produkte als Bestandteil des Produkts des Käufers enthalten sind, übernimmt PSC A/S keine Verantwortung dafür, dass die Produkte den eigenen Erwartungen des Käufers entsprechen.
11.3. Bei Lieferung eines Musters/Prototyps übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für die Eignung des Produktes und der Käufer hat keinerlei Anspruch auf Mängelansprüche jeglicher Art.
11.4. Die Rechnungsstellung für Muster/Prototypen bleibt vorbehalten. Wird ein Muster/Prototyp nicht innerhalb von acht (8) Tagen reklamiert, gilt es als genehmigt.
12.1. Sonderansprüche des Käufers sind nur dann bindend, wenn sie von PSC schriftlich anerkannt worden sind.
13.1. Falls der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen für frühere Lieferungen nicht beachtet, oder falls nach Abschluss des Vertrages Umstände vorliegen, die PSC Anlass zu begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bieten, ist PSC dazu berechtigt, nicht erledigte Aufträge zu widerrufen.
14.1. Alle Streitigkeiten zwischen PSC und dem Käufer werden nach dänischem Recht entschieden.
14.2. Streitigkeiten müssen nach Beschluss durch PSC vom Gericht in Aalborg, Dänemark, oder durch ein Schiedsgericht nach den Regeln des dänischen Schiedsinstituts entschieden werden. Ungeachtet der obigen Angaben darf PSC jedoch zu jeder Zeit Klage gegen den Käufer an dessen Gerichtsstand erheben.
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ANGABEN WIE PRODUKTSPEZIFIKATIONEN UND TECHNISCHE DATEN SIND NICHT RECHTSVERBINDLICH UND ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN.